Wer Spielanlagen betreibt, ist für deren technische Sicherheit verantwortlich und haftet im Schadensfall, wenn die Vorschriften im Rahmen der Verkehrspflicht (§ 823 BGB) nicht beachtet wurden. Das gilt für den Einbau der Spielgeräte ebenso wie für ihren Zustand. Einzelheiten sind im Produktsicherungsgesetz (§ 4 ProdSG) ausgeführt. Rechtssicherheit bieten anerkannte Regeln der Technik, wie sie in den DIN-EN-Normen festgelegt sind.

Interview 

Welche Regeln gibt es für die Sicherheit von Spielplätzen?

Für Spielplatzanlagen und Spielplatzgeräte im öffentlichen Bereich – dazu zählen übrigens auch alle Kinder- und Jugendeinrichtungen mit ihren Innen- und Außenbereichen – gilt die Norm DIN EN 1176 für Spielplatzgeräte. In dieser DIN-Norm ist etwa festgelegt, in welchem Turnus Wartungsarbeiten und Inspektionen auf einem Spielplatz ausgeführt werden sollen. In der Norm DIN EN 1176 werden zudem weitere DIN-Normen genannt, die bei der Planung einer Spielplatzanlage einbezogen werden.

Wer ist für Inspektion und Wartung verantwortlich?

Der Betreiber oder die Betreiberin einer Spielplatzanlage muss alles dafür tun, mögliche Gefahren abzuwenden, da er oder sie für die Verkehrssicherungspflicht der kompletten Spielplatzanlage verantwortlich ist. Das umfasst also auch Gefahren, die beispielsweise durch eine Beschädigung der Spielplatzgeräte entstehen können. Die regelmäßige Inspektion und Wartung, wie sie der Hersteller der Spielplatzgeräte vorgesehen hat, in Abstimmung mit dem Turnus der DIN EN 1176, vermindern das Haftungsrisiko für Spielplatzbetreiber*innen,

Regelmäßige Inspektion und Wartung vermindern das Haftungsrisiko.

Gelten die Vorschriften nur für die Geräte?

Die umfangreiche Norm DIN EN 1176 gilt für Spielplatzgeräte und die umfangreichen sicherheitstechnischen Anforderungen einer Spielplatzanlage. Sie sind in Abstimmung mit weiteren DIN-Normen, zum Beispiel der DIN 18034 für Spielplätze und Freiräume zum Spielen, zu berücksichtigen.

In welchen Abständen sollten Kontrollen stattfinden?

Die Kontrollen sollten je nach Herstellerangabe in Abstimmung mit der DIN EN 1176-7 in regelmäßigen Abständen stattfinden. In der Regel umfasst das einmal wöchentlich eine visuelle Durchsicht und einmal im Quartal die operative Inspektion. Einmal im Jahr wird dann die große Jahreshauptinspektion durchgeführt, die vergleichbar ist mit der alle zwei Jahre wiederkehrenden Kfz-Hauptuntersuchung. Bei Spielplatzgeräten, die öfter benutzt werden, als es vielleicht vom Hersteller vorgesehen ist, kann es erforderlich sein, diese auch öfter zu kontrollieren. Das gilt insbesondere für dynamische Spielplatzgeräte, zum Beispiel Seilbahnen.

Was passiert, wenn ein Schaden festgestellt wird?

Kleinere Schäden sollten gleich behoben werden. Auch der Austausch von Verschleißteilen sollte zügig erfolgen. Bei größeren Schäden, für die bestimmte Anbauteile gebraucht werden, muss das Spielplatzgerät bis zur Reparatur mit einem mindestens zwei Meter hohen Bauzaun sicher abgesperrt werden.

Wie können sich Hersteller und Betreiber*innen gegen Schadensfolgen absichern?

Hersteller lassen ihre Spielplatzgeräte vor Einreihung auf den Markt auf Herz und Nieren prüfen und zertifizieren. Mit Verkauf Ihrer Spielplatzgeräte übergeben sie den Betreiber*innen vor Inbetriebnahme des Spielplatzgerätes grundsätzlich eine Wartungs- und Inspektionsanleitung. Direkt nach der Installation des Spielplatzgerätes erfolgt eine Erstabnahme durch Prüfer*innen, die nach DIN 79161 zertifiziert sind. Deren Aufgabe ist es, festzustellen, ob alle sicherheitstechnischen Anforderungen eingehalten werden. Im Anschluss daran sind die Betreiber*innen gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die regelmäßige Wartung und Inspektion, laut Hersteller und in Abstimmung mit der Norm DIN EN 1176, durchgeführt wird und sie somit ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen.

Welche Entwicklungen hat es in den vergangenen Jahren gegeben, und was erwarten Sie für die Zukunft?

In den vergangenen Jahren habe sich die Spielplatzgeräte enorm weiterentwickelt. Aus kleinen Spielhäuschen sind Paläste geworden. Spielplatzgeräte werden unter Einhaltung hoher Sicherheitsanforderungen hergestellt. In der Planung liegt der Schlüssel für eine dauerhaft gut funktionierende Spielplatzanlage. Nur mit der Berücksichtigung der Kostennote für die laufende Inspektion und Wartung einer Spielplatzanlage, einschließlich möglicher Verschleißteile, kann eine Spielplatzanlage dauerhaft gut und relativ schadensfrei funktionieren.

In der Planung liegt der Schlüssel für eine dauerhaft gut funktionierende Spielplatzanlage